Wenn Sie sich ein Feriendomizil zulegen, möchten Sie sich dort wahrscheinlich auch selbst erholen. Selbstverständlich begeben Sie sich bei der Investition nicht auf dünnes Eis. Gut zu wissen: Im Großherzogtum Luxemburg gilt eine vorteilhafte Steuerregelung, weshalb Sie keine Erbschaftssteuer zahlen müssen, und auch keine Erklärung Zweitwohnsitz. Für die Finanzierung Ihres Projekts empfehlen wir Ihnen BIL Wiltz. Das Kaufversprechen und die Kaufunterlagen werden von einem Notar in Luxemburg-Stadt erstellt.
Vielleicht spielen Sie aber auch mit dem Gedanken, Ihr Ferienhaus zu vermieten? Das ist eine gute Idee, durch die Sie einen attraktiven Gewinn erzielen, denn entsprechende Mietpreise sorgen für eine Rentabilität von rund 4 %. Möchten Sie gerne Vermieter eines Ferienhauses werden, sich aber nicht selbst um die finanziellen Belange kümmern müssen? Dann können Sie uns mit der Vermietung (teilweise) beauftragen.
Beim Erwerb eines Feriendomizils stellen sich zahlreiche finanzielle und praktische Fragen. Da wir uns dieser Tatsache bewusst sind, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Und das sowohl vor Ort als auch in Belgien und in den Niederlanden.